Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand des Vertrags
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Aline Pronnet, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kundenwerden von Aline Pronnet nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen Aline Pronnet und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form (z.B. per E-Mail, Honorarverträge im Original oder Verträge) zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4 Aline Pronnet erbringt Vorträge und Workshops, sowie Beratungen und Coaching zu Zero Waste. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Absprachen mit dem Kunden.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.2 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Aline Pronnet, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Aline Pronnet resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen, sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.2 Die Arbeiten von Aline Pronnet dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Aline Pronnet vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.3 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Aline Pronnet. Bei Zuwiderhandlung steht Aline Pronnet vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.4 Über den Umfang der Nutzung steht Aline Pronnet ein Auskunftsanspruch zu.
3.5 Aline Pronnet darf für Ihre Arbeiten auch Dritten gegenüber ein honorarpflichtiges Nutzungsrecht einräumen.
4. Vergütung
4.1 Es gilt die schriftlich vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders schriftlich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Aline Pronnet ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Aline Pronnet dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten Aline Pronnet verfügbar sein.
4.3 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird der Kunde Aline Pronnet alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und Aline Pronnet von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
4.4 Stornierungen sind schriftlich (z.B. per Mail) mitzuteilen. Im Falle einer Stornierung von Seiten des Kunden werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
- bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages Übernahme der bei Aline Pronnet für den Auftrag angefallenen Kosten, wie z.B. ausgelegte Fahrtkosten der Zugtickets, Materialkosten u.ä.
- ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 25%
- ab zwei Wochen bis 1 Woche vor Beginn des Auftrags 55%
- ab 1 Woche vor Beginn des Auftrags 100%
Sollte Aline Pronnet innerhalb eines Jahres ab der Stornierung erneut von dem Kunden beauftragt werden, werden die Stornierungsgebühren mit dem neuen Auftrag verrechnet. Sollte der Preis für die Leistung in der Zwischenzeit gestiegen sein, ist dies zu berücksichtigen.
4.5 Die Vorträge und Workshops finden ab einer Teilnehmerzahl von 3 Personen statt. Bei weniger als 5 Teilnehmern behält sich Aline Pronnet vor, die Dauer des Vortrags/Workshops zu reduzieren. Die im Vertrag vereinbarte Vergütung bleibt davon unberührt.
4.6 Aline Pronnet behält sich vor eine Zusammenarbeit auch kurzfristig wieder abzusagen, sollte der Kunde sich rassistisch, sexistisch oder auf andere Art boshaft verhalten, werben oder äußern. Auf die Auszahlung des Honorars wird in diesem Fall von Aline Pronnet verzichtet. Dennoch hat Kunde die bei Aline Pronnet für den Auftrag angefallenen Kosten zu übernehmen, wie z.B. ausgelegte Fahrtkosten, Zugtickets, Materialkosten u.ä. Bereits zugeschickte Produkte des Kunden werden, sollten diese unbenutzt sein, von Aline Pronnet wieder zurück geschickt. Die Versandkosten für die Retoure trägt der Kunde.
5. Zusatzleistungen
5.1 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
6. Widerrufsrecht für Verbraucher
6.1 Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen möglich.
6.2 Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, indem die Zusammenarbeit vom Kunden schriftlich bestätigt wird.
7. Geheimhaltungspflicht von Aline Pronnet
7.1 Aline Pronnet ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeitenden, als auch von Aline Pronnet herangezogene Dritte, ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
7.2 Aline Pronnet ist berechtigt, den Kunden öffentlich als Kunden benennen zu dürfen und hierfür auch das Logo des Kunden auf Homepage und Social Media zeigen zu dürfen. Sollte Feedback während der Veranstaltung oder im Anschluss geäußert oder im Feedbackbogen notiert werden, ist Aline Pronnet berechtigt dies ebenfalls auf der Homepage und Social Media zu veröffentlichen. Dies kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Aline Pronnet und dem Kunden vorab ausgeschlossen werden.
8. Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde stellt Aline Pronnet alle, für die Durchführung des Projekts benötigten, Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von Aline Pronnet sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
8.2 Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde Aline Pronnet während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.
8.3 Aline Pronnet hat Anspruch auf ein qualifiziertes Referenzschreiben, welches sie zum Nachweis ihrer Tätigkeit im beruflichen Rahmen verwenden und veröffentlichen darf. Dies kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Aline Pronnet und dem Kunden ausgeschlossen werden.
8.4. Corona-Sonderfall: Der Kunde hat für die Erarbeitung eines Hygiene-Konzepts zu sorgen, das den aktuellen Regeln und Gesetzen entspricht und für dessen Einhaltung zu sorgen. Aline Pronnet trägt für einen Workshops in Absprache mit dem Kunden ihr Hygienekonzept für den sicheren Ablauf des Workshops bei.
9. Gewährleistung und Haftung von Aline Pronnet
9.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Aline Pronnet erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Aline Pronnet ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt Aline Pronnet von Ansprüchen Dritter frei, wenn Aline Pronnet auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl Aline Pronnet dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Aline Pronnet beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet Aline Pronnet für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Aline Pronnet die Kosten hierfür der Kunde.
9.2 Aline Pronnet haftet in keinem Fall wegen der, in den Werbemaßnahmen enthaltenen, Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Aline Pronnet haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschlägen, Konzeptionen und Entwürfen.
9.3 Aline Pronnet haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von Aline Pronnet wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von Aline Pronnet, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von Aline Pronnet für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von Aline Pronnet nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
9.4 Aline Pronnet gibt kein Erfolgsversprechen für ihre Empfehlungen und ihre Beratungstätigkeit ab.
10. Verwertungsgesellschaften
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise an die Gema, abzuführen. Werden diese Gebühren von Aline Pronnet verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese Aline Pronnet gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
10.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen und konzeptionellen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Rechnung von Aline Pronnet in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
11.1 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Aline Pronnet angefertigt werden, verbleiben bei Aline Pronnet. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Aline Pronnet schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Informationssammlungen, Datenquellen, Datenbanken, Kontakte, Berichtsentwürfen, Produktionsdaten etc.
11.2 Sollten Aufzeichnungen der (digitalen) Veranstaltungen stattfinden, ist dies vorab zu besprechen und das Einverständnis von Aline Pronnet hierfür und für die Verbreitung des Materials einzuholen.
12. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
12.1 Der Vertrag tritt mit seiner schriftlichen Bestätigung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit/den genannten Termin abgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
13. Streitigkeiten
13. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Aline Pronnet geteilt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
Stand: 31. August 2021